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 Versicherungsrecht:  Berufsunfähigkeit | Krankenversicherung | Unfallversicherung | Kraftfahrzeugversicherung | Rechtschutzversicherung

Das Straßenverkehrsrecht betrifft uns mehr, als es uns meist bewusst ist.
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, als Autofahrer - aber auch als Fußgänger - ist für uns eine Selbstverständlichkeit, über die man nicht nachdenkt.
Im öffentlichen Straßenverkehr ist das (Straßen)Verkehrsrecht aber im Alltag jedes Verkehrsteilnehmers von großer Bedeutung.



Das Verkehrsrecht umfasst im die Teilbereiche

Verkehrszivilrecht (hierbei insbesondere das Schadensrecht oder auch (Verkehrs)Haftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen)) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.),

Verkehrsstrafrecht,

Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen) und

Verkehrsverwaltungsrecht (Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht, zu berücksichtigen sind aber auch sind auch die Rechtsvorschriften über Planung, Straßenbaulasten etc.)





Die wesentlichen Gesetze sind

neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),

dem Strafgesetzbuch(StGB) und

dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die die allgemeinen Vorschriften - auch für das Verkehrsrecht - enthalten, insbesondere

das Straßenverkehrsgesetz (StVG),

die Straßenverkehrsordnung (StVO),

die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und

die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die die besonderen Regeln für das Verkehrsrecht enthalten.




Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist somit einer Vielzahl von Regeln und Risiken unterworfen. Dies wird uns meist aber erst bewusst, wenn ein ungewöhnliches Ereignis eintritt, z.B.:


wir haben einen Verkehrsunfall,

der neu erworbene "unfallfreie" Gebrauchtwagen hat einen alten Unfallschaden,

bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges werden uns unerwartete Positionen in Rechnung gestellt,

wir bekommen einen Bußgeldbescheid werden eines Geschwindigkeit-, Abstand-. oder Rotlichtverstoßes,

... oder es findet ein Gerichtsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, ... oder einer anderen Verkehrsstraftat, statt ...

... und Jahre nach dieser Gerichtsverhandlung (oder kurz nachdem wir einen Bußgeldbescheid bekommen haben) sollen wir auch noch zum Idiotentest.





Oft kann hier nur noch ein Spezialist, der für solche Fälle besonders ausgebildet ist, das Schlimmste verhindern.
Gerade im Verkehrsrecht sind es oft kleine Details, die große Auswirkungen haben.

Gerhard Peltzer, LL.M. ist Fachanwalt für Verkehrsrecht,
er ist Mitgleid des Deutschen Verkehrsgerichtstages - Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaften - e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
und daher unser Fachmann für Ihre verkehrsrechtlichen Fragen.



Auf dieser Website können Sie sich vorab über verschiedene Bereiche des Verkehrsrechts informieren. Berücksichtigen Sie bitte, dass es sich dabei um allgemeingültige Informationen handelt, die so nicht zwingend auf Ihren individuellen Fall anwendbar sein müssen und nicht die Beratung durch einen besonders geschulten Spezialisten ersetzen können.



Welche Kosten bei einer Beauftragung eines Anwalts anfallen, können wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne vor einer Beauftragung - und damit ohne Verpflichtung für Sie - mitteilen. Sie entscheiden danach, ob Sie eine Beratung oder ein Tätigwerden durch unsere Kanzlei wünschen.
Im Rahmen der Regulierung eines Schadens aus einem Unfall, den Sie nicht verschuldet haben, mit einer gegnerischen Haftpflichtversicherung, zahlt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren.


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