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 Dienstleistungen:  Forderungsinkasso | Zwangsvollstreckung | Der Beratungsrahmenvertrag | Die Schuldenbereinigung | Rechtsgebiete | Strafverteidigung

Sie haben erfolgreich ein Mahnverfahren gegen einen Ihrer Schuldner betrieben und möchten nun die Zwangsvollstreckung einleiten? Oder Sie sind nach dem erfolgreichen Abschluss eines Gerichtsverfahren im Besitz eines Urteils, mit dem der Schuldner zur Zahlung verurteilt wurde und wollen nun endlich Geld sehen? Vielleicht liegt auch der erste erfolglose Vollstreckungsversuch länger zurück und Sie wissen, dass der Schuldner nun wieder zu Geld gekommen ist?



Unsere Leistung

Wir betreiben für Sie die Vollstreckung Ihrer Titel. Dabei bleiben wir immer "am Ball" und schöpfen alle Möglichkeiten aus, um zu einer erfolgreichen Vollstreckung zu gelangen.

Weiter unten haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt.


Drittwiderspruchsklage Gegen die Pfändung von Sachen, die nicht dem Schuldner gehören, kann der Eigentümer mit einer Drittwiderspruchsklage vorgehen

Vollstreckungsgegenklage Gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann durch eine Vollstreckungsgegenklage vorgegangen werden.

Kontenpfändung

Lohnpfändung



Drittwiderspruchsklage >

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