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 Kosten:  AnwVS | AnwVS-Finanz | Prozessfinanzierung | Prozesskostenhilfe | Beratungshilfe

Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Unsere Kanzlei ist stets bemüht, unseren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:



Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Wir verlangen für ein Erstberatungsgespräch maximal 190,-- € zzgl. MwSt.
Je nach Einzelfall kann auch eine niedrige Beratungsgebühr vereinbart werden.

Sollen wir darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich unser Stundenhonorar auf 190,-- € zzgl. Mehrwertsteuer im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und bei Strafverteidigungen, bzw. 160,-- € zzgl. Mehrwertsteuer in allen anderen Rechtsgebieten. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von uns eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede unserer Tätigkeiten genau nachvollziehen können.
Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn wir dies für empfehlenswert halten.


weitere Gebühren

Wenn nicht nach Zeithonorar abgerechnet werden soll, rechnen wir unsere Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind vom Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Interesse an der Rechtsverfolgung, abhängig.

Über die zu erwartenden Kosten in einem konkreten Fall geben wir Ihnen gerne Auskunft, ohne dass hierfür Gebühren anfallen.

Sie können sich Kosten nach RVG auch im Internet von verschiedenen Anbietern berechnen lassen.


Kostenerstattungsanspruch

in zivilrechtlichen Angelegenheiten zahlt der "Verlierer" in der Regel die gesamten Kosten des Rechtsstreits. D. h., dass Sie, nachdem ein obsiegendes Urteil erreicht wurde, einen Anspruch gegen Ihren Gegner haben, dass dieser Ihnen die von Ihnen vorgestreckten Gerichts- und Anwaltskosten zurückerstattet.

Eine Ausnahme besteht im Arbeitsrecht: in den erstinstanzlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten bezahlt jeder seine Kosten selbst. (§12a ArbGG)


Rechtschutzversicherung

Eine Rechtschutzversicherung bezahlt in vielen Fällen Ihre Kosten. Bringen Sie daher zu Ihrem ersten Besprechungstermin Ihre Rechtschutzversicherungsdaten mit.
Erfahren Sie näheres zu Rechtschutzversicherungen.


Für Einkommensschwächere steht staatliche Unterstützung in Form der Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe zur Verfügung. Ihr Anwalt kann Sie auch über diese Hilfen aufklären und die notwendigen Anträge für Sie stellen.
Fragen Sie ggf. nach den Kosten und der Möglichkeit staatlicher Zuschüsse, bevor Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Jeder hat das Rechts auf notwendige und erfolgversprechende anwaltliche Hilfe, unabhängig von seinem Einkommen.


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