 | Das Bundesverfassungsgericht |
| Die Begründung wird den Beteiligten gesondert übermittelt (§ 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG).
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 | 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10 vom 18.04.2012 |
 | 1 BvR 711/12 vom 30.03.2012 |
| Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zwei Beschlüsse der Großen Strafkammer 6 des Landgerichts Hamburg vom 24. Februar 2012 und vom 9. März 2012, durch die der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zulassung von Fernsehaufnahmen anlässlich eines Strafverfahrens an den Verhandlungstagen außerhalb der Sitzungen, im Sitzungssaal und im Eingangsbereich, um die Prozessbeteiligten abzulichten, abgelehnt wurde. Die Beschwerdeführerin rügt die Verletzung ihres Grundrechts auf Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und der Rechtsschutzgewähr gemäß Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beziehungsweise des allgemeinen Justizgewähranspruchs gemäß Art. 20 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
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 | 2 BvR 2258/09 vom 27.03.2012 |
| Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Entscheidungen der Strafvollstreckungsbehörde sowie der Strafvollstreckungsgerichte, die Dauer des Vollzugs einer Maßregel der Besserung und Sicherung nicht auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen anzurechnen. Mittelbar richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen § 67 Abs. 4 StGB, auf dem die angefochtenen Entscheidungen beruhen.
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 | 1 BvR 3023/11 vom 23.03.2012 |
| Die Verfassungsbeschwerde betrifft verschiedene Maßnahmen zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung von Missständen in der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1949 und 1975.
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 | 1 BvR 2365/11 vom 21.03.2012 |
| Die Verfassungsbeschwerde betrifft unerlaubtes Filesharing im Internet im Zusammenhang mit der Rüge einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten.
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 | 1 BvR 2492/08 vom 21.03.2012 |
| Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Bayerische Versammlungsgesetz. Sie wendet sich sowohl gegen die ursprüngliche Fassung des Gesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 421; im Folgenden: BayVersG a.F.), das sie - mit Ausnahme der Art. 15 Abs. 2 Nr. 1a und 2, Abs. 3 BayVersG a.F. - insgesamt angreift, als auch gegen einzelne Vorschriften dieses Gesetzes in der Fassung, die diese durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes vom 22. April 2010 (GVBl S. 190; im Folgenden: BayVersG) erhalten haben.
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 | 2 BvR 2405/11 vom 14.03.2012 |
| Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen strafgerichtliche Entscheidungen. Der Beschwerdeführer beanstandet, dass wegen einer Sicherheitsverfügung des Gerichtspräsidenten die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht gewährleistet gewesen sei.
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 | 2 BvR 1464/11 vom 05.03.2012 |
| Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Art und Weise der Prüfung des Zustandekommens einer Verfahrensabsprache in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung durch das Rechtsmittelgericht, wenn der Angeklagte unter Berufung auf eine solche Absprache die Unwirksamkeit eines von ihm erklärten Rechtsmittelverzichts geltend macht.
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 | 2 BvE 8/11 vom 28.02.2012 |
| Der Organstreit betrifft die Rechtsstellung der Abgeordneten bei der Wahrnehmung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages im Rahmen des europäischen Stabilisierungsmechanismus.
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 | 2 BvL 4/10 vom 14.02.2012 |
| Die Vorlage betrifft die Frage, ob die im Jahr 2002 eingeführte sogenannte „W-Besoldung“ der Professoren, hier bezogen auf einen Universitätsprofessor der Besoldungsgruppe W 2 in Hessen in den Jahren 2005 bis 2010, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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 | 2 BvR 228/12 vom 10.02.2012 |
| 1. Der Beschwerdeführer beantragt den Erlass einer einstweiligen Anordnung dahingehend, dass der Maßregelvollzugseinrichtung, in der er untergebracht ist, eine Zwangsmedikation des Beschwerdeführers untersagt werde.
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 | 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 vom 08.02.2012 |
| Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen zivilgerichtliche Verfahren wegen der Ablehnung der Gewährung von Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG) vom 18. Juni 1980 (BGBl I S. 689) für einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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 | 1 BvR 804/11 vom 07.02.2012 |
| Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Verfahren wegen der Ablehnung der Gewährung von Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG) im Zusammenhang mit der Feststellung eines Rechts auf Arbeitslosengeld II.
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 | 1 BvL 14/07 vom 07.02.2012 |
| Die Vorlage betrifft die Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 1 GG und mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, dass Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Gewährung eines Landeserziehungsgeldes und zur Ausführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Bayerisches Landeserziehungsgeldgesetz - BayLErzGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 1995 (GVBl S. 818) die Gewährung von Landeserziehungsgeld auf Deutsche und andere Personen beschränkt, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen.
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